Der Unterschied zwischen Verrentung und Teilkauf: Das müssen Sie wissen

ImmoVAlliance GmbH & Co. KG

Lesezeit: 6 min

13.03.2023

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Der Unterschied zwischen Verrentung und Teilkauf: Das müssen Sie wissen

Oftmals wird die Immobilienverrentung, die wir bei ImmoVRent anbieten, mit dem Teilkauf, der von anderen Anbietern beworben wird, verwechselt. In diesem Artikel klären wir Sie darüber auf, was die Verrentung der ImmoVRent einzigartig macht und wie wir uns vom Teilkauf unterscheiden.

1. Immobilienverrentung von ImmoVRent

Für Personen, die Eigentümer einer Immobilie sind und Ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen möchten, sich aber trotzdem finanziell mehr Spielraum im Alltag wünschen, ist die Verrentung mit ImmoVRent an Ihrer Seite genau das Richtige. Hierfür bieten wir drei unterschiedliche Modelle an:

  • Verrentung auf Nießbrauchbasis 
  • Verrentung mit Rückanmietung
  • Immobilien-Leibrente

Die Gemeinsamkeit unserer Verrentungsmodelle, die wir als ImmoVRent anbieten, liegt in dem Verkauf Ihrer Immobile an einen privaten „Investor“. Hierbei tritt unsere Dienstleistung in den Vordergrund, indem wir Ihnen den richtigen Käufer vorstellen und wir Ihre Interessen gegenüber diesem vertreten. Dabei ist für uns wichtig, dass der „Investor“ keine Firma ist, sondern eine Privatperson, welche provisorisch in Immobilien investieren möchte oder einfach nur seinen Immobilienbestand erweitern möchte.

Unsere Beratung in Bezug auf Ihre aktuelle Lebenssituation ,in Verbindung mit dem Vertreten Ihrer Interesse gegenüber dem potentiellen Käufer Ihrer Immobilie, macht die ImmoVRent einzigartig. Da wir nur als Berater und Vermittler der Immobilienverrentung auftreten, ist es auch in unserem Interesse, dass Sie mit Ihrer Immobilie den höchsten Profit erzielen können, um in Zukunft mehr finanzielle Möglichkeiten zu haben und weiterhin in Ihrem Eigenheim wohnen bleiben zu können.

2. Was ist ein Teilkauf?

Hierfür haben wir bereits einen Artikel über das Thema „Teilkauf“ veröffentlicht. Lesen Sie doch gerne mehr zum Thema unter: Was ist ein Immobilien Teilverkauf?


3. Problematik des Teilkaufs

Firmen, die den Teilkauf anbieten, arbeiten gewinnorientiert. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als würde eine Teilkauffirma einfach einen Teil Ihrer Immobilie abkaufen und Sie darin weiterhin wohnen lassen. Doch für das Wohnen in dem Teil, der nun dieser Firma gehört, wird ein sogenanntes „Nutzungsentgelt“ verlangt. Vereinfacht gesagt, müssen Menschen, die ein Teil Ihrer Immobilie verkaufen, Miete für den verkauften Teil zahlen.

Dazu kommt, dass diese Firmen nie mehr als 50% Ihrer Immobilie kaufen. Und das aus einem bestimmten Grund. Bis zu diesem Anteil müssen sie sich nicht an Erneuerungsmaßnahmen der Immobilie beteiligen. Alle Kosten, die für das Instandhalten Ihrer Immobilie in Zukunft anfallen werden, tragen Sie selbst und nicht die Teilkauffirma. Dadurch profitieren diese Anbieter doppelt, weil Ihr liquides Kapital aus dem Teilverkauf geschmälert wird und Sie gegebenenfalls noch mehr Ihrer Immobilie verkaufen müssen. Zudem erneuern Sie eine Immobilie, die zum Teil einer dieser Firmen gehört und das steigert den zu erwartenden Gewinn für die Teilkauffirmen, wenn Sie diese weiterverkaufen wollen.

Sie haben Fragen rund um die Immobilien­verrentung?

Gerne beantworten wir Ihnen alle offenen Themen. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne kostenlos und unverbindlich weiter.


4. Fazit

Die ImmoVRent wendet sich klar vom Teilkauf ab und warnt ausdrücklich jeden Interessenten vor diesem Konstrukt. Inzwischen warnen auch der Deutsche Verbraucherschutz und die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) vor dem Teilverkauf Ihrer Immobilie. Denn bei einem Teilverkauf Ihrer Immobilie profitiert meist nur eine Seite und das sind nicht Sie als Teileigentümer.

Unsere Art der Immobilienverrentung steht jedoch für Transparenz und lösungsorientierten Handeln zu Gunsten unserer Klienten. Die ImmoVRent als Berater und Vermittler profitiert nur dann, wenn unsere Kunden auch profitieren.

Als Beispiel ist die Verrentung auf Nießbrauchbasis eine sehr gute Alternative zu einem Teilverkauf Ihrer Immobilie. Bei einem eingetragenem Nießbrauchsrecht bleibt dem Nießbrauchnehmer die Option, ob er selbst in der Immobilie wohnen bleiben möchte oder diese an einen Dritten weiter vermieten möchte. Der große Unterschied zu einem Teilverkauf ist, dass Sie kein monatliches Nutzungsentgelt zahlen müssen und Sie auch keine zu erwartenden Unterhaltskosten haben, weil Sie gar nicht mehr Eigentümer der Immobilie sind, sondern nur Nießbrauchnehmer.

Lassen Sie sich unverbindlich von unserem Team zu unseren drei Verrentungsmodellen beraten und erfahren Sie welche Sicherheiten Sie mit uns an Ihrer Seite haben.

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