Nießbrauch - Wer trägt welche Kosten?

Wer trägt welche Kosten beim Nießbrauch?

ImmoVAlliance GmbH & Co. KG

Lesezeit: 4 min

29.06.2022

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Nießbrauch - Wer trägt welche Kosten?

Nießbrauch erfreut sich großer Beliebtheit und ist eine großartige Möglichkeit für die bisherigen Eigentümer, zusätzliches Einkommen zu generieren – und gleichzeitig weiterhin im gewohnten Umfeld wohnen zu bleiben.

Zugleich – und dieser Aspekt ist vielen Interessenten nicht bekannt – gilt es innerhalb der Kosten zu unterscheiden. 

Wenn Sie sich mit dem Themenkomplex „Nießbrauch wer trägt welche Kosten“ beschäftigen, werden Sie schnell feststellen: Es gibt verschiedene Kostenpunkte und vor allem wenn kein Vertrag vorliegt, ist die Sachlage oftmals sehr schwierig zu ermitteln.

Wir möchten Ihnen mit diesem Beitrag aufzeigen, welche Parteien die verschiedenen Kosten beim Nießbrauch zahlen müssen. Zugleich möchten wir Ihnen erklären, was Sie zu den Kosten in dieser Situation noch wissen müssen. 

1. Wissenswertes zum Nießbrauch

Klar ist: Bei einer Nutzung des Nießbrauchs entstehen viele Vorteile. Dennoch gibt es eine ganze Reihe an Kostenstellen, für die Sie als Wohnungsberechtigter aufkommen müssen.

Bleibt die Frage offen: Um was für Punkte geht es? Nun, ganz grundlegend handelt es sich um die sogenannten gewöhnlichen Unterhaltungskosten.

Wenn Sie sich unsicher sind und sich beim Thema Nießbrauch fragen: „Wer trägt welche Kosten?“, sollten Sie als Erstes im Vertrag nachsehen, denn dieser ist maßgeblich entscheidend und regelt im Großteil der Fälle, wer für welche Kosten aufkommt.

Sollte derweil keine vertragliche Regelung vorliegen, kommt das Gesetz zum Tragen. Folglich gilt es dort nachzuschauen und zu prüfen, wer die jeweils anfallenden Kosten zu bezahlen hat.

Ungeachtet der vertraglichen und gesetzlichen Lage – die je nach Abmachung variieren kann – wird grundsätzlich in zwei Kostenarten unterschieden. Einerseits wie erwähnt zwischen den gewöhnlichen Kosten und davon ab den außergewöhnlichen.

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2. Diese Kosten haben Sie als Nießbraucher zu tragen

Nießbraucher haben die gewöhnlichen Kosten für die Unterhaltung zu tragen. Dazu zählen:

  • Stromkosten
  • Kleinere Reparaturen
  • Dachziegel 
  • Gebühren für die Kanäle
  • Heizungskosten
  • Brandversicherung
  • Grundsteuer
  • Schornsteinfeger
  • Zinsanteil bei Grundschuld
  • Beiträge für die Berufsgenossenschaft und Landwirtschaftskammer

3. Diese Kosten haben Sie als Eigentümer zu tragen

Eigentümer haben die außergewöhnlichen Kosten für die Unterhaltung zu tragen. Dazu zählen:

  • Größere Reparaturmaßnahmen
  • Kosten für die Stromanlage respektive die Stromzähleranlage
  • Sanierung der Treppen und des Treppenhauses
  • Wärmedämmung des Hauses
  • Tilgungsanteil bei Grundschulden
  • Kosten für die Erschließung
  • Modernisierung respektive Erneuerung der Fenster
  • Modernisierung der Heizungsanlage

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4. Nießbrauch: Wer trägt welche Kosten – unser Fazit

Am Ende unseres Beitrags angelangt, möchten wir Ihnen noch eine abschließende Zusammenfassung mit den Hauptfakten mit an die Hand geben. Klar ist: Nießbrauch geht mit vielen Vorteilen einher, sollte aber vorab vertraglich fixiert und mit allen Aspekten schriftlich festgehalten werden. So halten Sie sich selbst den Rücken frei und riskieren keine juristischen Unklarheiten.

Achten Sie zugleich darauf, dass Sie die Thematik Kosten ausführlich und eindeutig besprechen. Dadurch vermeiden Sie Stress mit dem Eigentümer und gehen zugleich sicher, dass alles reibungslos funktioniert. 

5. Zusammenfassung

  • Beim Nießbrauch gibt es Kostenposten für Nießbraucher ebenso wie für Eigentümer
  • Innerhalb des Themenkomplexes gilt zunächst das Vertragsrecht, während bei Nichtregelung das Gesetz zum Tragen kommt
  • Innerhalb des Nießbrauchs unterscheidet man zwischen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Kosten
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