Keine Erben vorhanden? Das können Sie tun

Keine Erben? Das können Sie tun

ImmoVAlliance GmbH & Co. KG

Lesezeit: 6 min

01.09.2022

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Keine Erben vorhanden? Das können Sie tun

Bei einem Todesfall erben die Hinterbliebenen in der Regel das Hab und Gut. Doch was geschieht, wenn keine Erben vorhanden sind und auch kein Testament hinterlassen wurde?

Sollten Sie keine nahen Angehörigen haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Immobilienverrentung, welche Sie beanspruchen können.

Mit diesem Beitrag erklären wir Ihnen genauer, was es rund um den Nachlass ohne Erben zu wissen gibt – inkl. rechtlicher Situation, verschiedenen Szenarien, der Immobilienverrentung als Lösung und weiteren Alternativen.

1. Was passiert rechtlich mit dem Erbe?

Der Großteil der Deutschen hat eine klare Absicht und spezielle Pläne, wenn es um den Nachlass oder das Erbe geht. Demgegenüber stehen aber auch immer mehr Menschen, bei denen keine Erben vorhanden sind.

Ebenso gibt es den gleichbedeutenden Fall, in dem Erben bereitstehen, diese aber aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Nachlass erben sollen.

Ganz grundlegend regelt das deutsche Erbrecht die meisten Fälle und bestimmt, dass die Verwandten in einer festgelegten Reihenfolge berufen werden. Wenn allerdings keine Erben vorhanden sind, dann erbt der Staat. Die gute Nachricht lautet:Das muss nicht sein, denn Sie können verschiedene Möglichkeiten nutzen – um das Erbe alternativ zu verwalten oder sogar selbst zu nutzen.

Ehe wir uns allerdings diesen Möglichkeiten widmen, möchten wir zunächst auf einige häufige Fragen, beziehungsweise Szenarien eingehen, die Sie in jedem Fall kennen sollten.

  • Die Erbfolge gilt nicht bei Stiefkindern
  • Geschwister sind häufig ebenfalls erbberechtigt
  • Bei Ehepaaren ist der Güterstand der entscheidende Indikator

Gesetzlich greift beim Thema Erbe § 1942 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Darin heißt es: „Der Fiskus kann die ihm als gesetzlichem Erben anfallende Erbschaft nicht ausschlagen.“ Immerhin einen Vorteil gegenüber anderen Erben hat der Fiskus: Als „Zwangserbe“ haftet das Land nur in Höhe der Erbschaft, soll also nicht ins Minus rutschen. Einem anderen Erben dagegen kann es durchaus passieren, dass er auch mit seinem eigenen Vermögen für Schulden des Erblassers haften muss.

2. Erbengemeinschaften sind mit großem Konfliktpotenzial verbunden

Sollte es Erben geben und diese sollen nur den kleinsten Pflichtanteil erhalten, so ist selbst dies mit immensen Herausforderungen verbunden.

Allerdings viel eher für die Erben, denn bei mehreren Hinterbliebenen wird eine Erbengemeinschaft gegründet – und die birgt für die Hinterblieben nicht selten immenses Konfliktpotenzial, gerade bei Menschen mit vollkommen unterschiedlichen Lebensstilen.

Wenn Sie als späterer Hinterbliebener diesem Szenario aus dem Weg gehen möchten, sollten Sie sich mit Alternativen beschäftigen.

3. Welche Alternativen gibt es?

Es gibt genügend Lösungen, um das Erbe sinnvoll und den eigenen Interessen entsprechend zu nutzen.

So können Sie zum Beispiel einen letzten Willen schreiben. Darin schaffen Sie eine festgelegte Erbfolge, bei der Ihrer Fantasie keine Grenzen gesetzt sind.

So können Sie das Geld fremden Personen ebenso vererben wie gemeinnützige Einrichtungen.

Oder Sie nutzen eine der zur Verfügung stehenden Methoden der Immobilienverrentung und führen in den kommenden Jahren ein erfülltes Leben – bei dem Sie so manch lange gehegten Traum verwirklichen.

4. Immobilienverrentung: Die Lösung, um das Erbe selbst zu nutzen

Eine immer beliebter werdende Lösung stellt die Immobilienverrentung dar. Diese steht in verschiedenen Varianten zur Verfügung.

Doch worum geht es dabei, ist diese Alternative überhaupt interessant für Sie und welche Variante stellt die richtige Wahl für Sie dar?

Nun, ganz grundlegend eignet sich die Immobilienverrentung, wenn keine Erben vorhanden sind, meist sehr gut.

In dem Fall können Sie Ihre Immobilie verrenten und sich so frisches Kapital beschaffen. Das wiederum beschert den Vorteil, lange gehegte Träume zu verwirklichen.

Sie haben Fragen rund um die Immobilien­verrentung?

Gerne beantworten wir Ihnen alle offenen Themen. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne kostenlos und unverbindlich weiter.

Zugleich gilt es zu wissen, dass Sie unter bestimmten Szenarien in Ihrem Eigenheim wohnen bleiben können.

Zu unterscheiden gilt es bei der Verrentung zwischen den folgenden Varianten:

  • Leibrente
  • Nießbrauch
  • Zeitrente
  • Teilverkauf
  • Umkehrhypothek

Mehr zu den Modellen und der Bedeutung haben wir Ihnen in unserem Beitrag „Immobilienverrentung Modelle im Überblick: Das sind die Vor- und Nachteile“ genauer beleuchtet.

5. Eine fachkundige Beratung hilft

Zweifelsohne ist die Immobilienverrentung eine großartige Alternative, mit der Sie Ihre Immobilie nutzen und die kommenden Jahre nach Ihren Wünschen verbringen können. Ungeachtet dessen gibt es wie erwähnt weitere Gestaltungsmöglichkeiten, bei denen der Staat nichts erbt. Solltest du dich umfassend informieren möchten, beraten wir dich gerne in einem persönlichen Gespräch.

Wir zeigen dir die verschiedenen Lösungen auf und bescheren dir einen maßgeschneiderten Service
Keine Erben vorhanden


6. Zusammenfassung

Nachfolgend haben wir dir noch eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Infos aus diesem Beitrag zusammengetragen:

  • Wenn keine Erben vorhanden sind, erbt grundsätzlich der Staat.
  • Sie können einen letzten Willen schreiben. Damit lassen sich der Staat ebenso wie nicht gewollte Familienmitglieder umgehen. Zugleich können Sie eine selbstbestimmte Erbfolge erstellen.
  • Mit den Varianten der Immobilienverrentung (z.B. Leibrente, Nießbrauch, Zeitrente, usw.) können Sie lange gehegte Träume verwirklichen.
  • Letztgenannte Alternative ist eine beliebte Variante, bei der Sie Ihr Erbe selbst nutzen und Ihr Leben mit zusätzlichem Geld verbringen und große Reisen oder weitere Träume realisieren können.
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