Immobilienverrentung: So berechnet sich Ihr Wert
- ImmoVAlliance GmbH & Co. KG
- Lesezeit: 7 min
- 14.07.2022
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Lesezeit: 7 min
14.07.2022
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Immobilienverrentung: So berechnet sich Ihr Wert
Immer mehr Menschen entscheiden sich – im Seniorenalter angekommen – für neue Wege. Sie möchten die verbliebene Zeit auskosten, auf Reisen gehen oder die Abende mit den Liebsten genießen. Damit einher gehen nicht selten immense Kosten, die es zu bezahlen gibt. Um diese Herausforderung zu meistern, gibt es verschiedene Ansätze.
Vom Verkauf des Hauses bis hin zur Immobilienverrentung können Sie abwägen. Gerade Letzteres ist jedoch eine populäre und effiziente Lösung, bei der Sie weiter im Haus leben und zugleich frisches Kapital erhalten.
Die Immobilienverrentung gibt es in Form von Einmalzahlungen aber auch als monatliche Auszahlungen – wie beispielsweise bei der Leibrente. In jedem Fall können Sie gebundenes Vermögen freisetzen und erhalten die Möglichkeit, den Kapitalbedarf zu befriedigen.
Doch auf welcher Berechnungsgrundlage erfolgt die Immobilienverrentung? Was für Arten gibt es und welche Kriterien entscheiden über die Höhe?
Mit dem Beitrag „Immobilienverrentung: So berechnet sich Ihr Wert“ möchten wir Ihnen detailliert erklären, wie Sie bei der Berechnung des möglichen Wertes ihrer Immobilie bei der Verrentung vorzugehen haben – inkl. der Faktoren, einem Rechenbeispiel zu den vier Berechnungsgrundlagen und einer Zusammenfassung.
1. Die Grundlagen der Verrentung
Die Grundlage einer jeden Immobilienverrentung stellt die Immobilie respektive der damit einhergehende Wert dar. Hierfür ist es ratsam, im Vorhinein einen Gutachter zu beauftragen. Achten Sie bei der Suche nach einem Experten darauf, dass dieser extern beschaffen wird und unabhängig agiert.
Bei der Wertermittlung der Immobilie spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Ist das Haus beispielsweise an den öffentlichen Nahverkehr angebunden, wirkt sich dies positiv auf den Wert aus. Ebenso entscheidet die Bauart – ob Fertigbau oder massiver Ziegelbau – über den Wert. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, ist die Belegung ein weiterer Faktor.
Wie Sie also sehen, gibt es für die Bewertungskriterien eine lange Liste mit unterschiedlichsten Faktoren und all diese beeinflussen den Wert.
Abseits davon nehmen die Verrenter selbst ebenfalls Einfluss auf den Wert. Genauer gesagt das Alter, denn der bisherige Eigentümer bleibt bei dieser Art der Veräußerung weiter in seiner Immobilie wohnen. Infolgedessen ist es aus wirtschaftlicher Sicht für den Käufer von Interesse, wie alt der Wohnende ist und wie viele Jahre er wohl noch zu leben hat.
Grund: Die Veräußerung erfolgt erst komplett, wenn das Nießbrauch-Recht erlischt, der bisherige Eigentümer also verstirbt.
Nicht zuletzt ist auch die potenzielle Miete der Immobilie ein Faktor, der sich auf die Ermittlung des Wertes auswirkt. All diese Faktoren gemeinsam beeinflussen also den endgültigen Wert der zu verkaufenden Immobilie.
Sie haben Fragen zur Immobilienverrentung und deren Wertberechnung?
Gerne beantworten wir Ihnen alle offenen Themen. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne kostenlos und unverbindlich weiter…
2. Nießbrauch als Berechnungsgrundlage
Der Nießbrauch ist eine von vier Berechnungsgrundlagen. Dabei erfolgt der Verkauf mit Eintragung des Nießbrauchs. Alternativ ist dies auch als Wohnrecht mit Veräußerung bekannt und hierbei erhält der bisherige Eigentümer ein Wohnrecht bis zum Tod. Die Berechnung bei diesem eigentumsähnlichen Recht erfolgt nach einem praxiserprobten Prinzip, welches wir Ihnen nachfolgend schrittweise erklären:
- Nehmen wir an, die Immobilie wird vom Gutachter mit einem Wert von 1.000.000 taxiert.
- Der Besitzer ist 80 Jahre alt und die Jahresmiete würde bei 24.000 liegen.
- Die Restlebenserwartung liegt bei etwa 9,42 Jahren, wodurch sich ein Kapitalwertfaktor von 7,4 ergibt.
- Die Rechnung für die Ermittlung sieht demnach wie folgt aus: 24.000 € Jahresmiete x 7,4 Kapitalwertfaktor = 177.600 € Wert
- Diese Summe wird nun von dem Wert abgezogen, sodass sich ein Kaufpreis von 822.400 € ergibt.
Wie viel Ihre Immobilie wert ist, das können Sie mit unserem ImmoVRent-Rechner spielend einfach ermitteln. Bei Fragen können Sie sich außerdem jederzeit gerne an unsere Experten wenden.
3. Leibrente als Berechnungsgrundlage
Bei der Leibrente erfolgt der Komplettverkauf der Immobilie. Abseits davon weist diese Art die Eigenschaft auf, dass der Kaufpreis in Form einer Rentenbezahlung erfolgt. Dies beschert den bisherigen Eigentümern die Möglichkeit, monatliche Zahlungen zu erhalten und das zur Verfügung stehende Einkommen zu erhöhen.
Zugleich gibt es die Möglichkeit, einen Mix aus Teileinmalzahlung und monatlichen Transaktionen zu wählen.
Als Berechnungsgrundlage fungiert zum einen der Immobilienwert, der neuerlich vom Gutachten ermittelt wird. Dementsprechend ist es auch hier ratsam, einen unabhängigen Experten zu Rate zu ziehen. Auch hier wird das Wohnrecht von der ermittelten Summe abgezogen und im Grundbuch eingetragen. Zu beachten ist jedoch, dass die Berechnung der Leibrente – wie beim Nießbrauch – auf verschiedenen Faktoren beruht.
Dementsprechend legen wir Ihnen auch hier unseren Rechner ans Herz. Wie viel Ihre Immobilie wert ist, das lässt sich auf diese Weise denkbar einfach ermitteln. Bei Fragen können Sie sich außerdem gerne an unsere Experten wenden.
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Gerne beantworten wir Ihnen alle offenen Themen. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne kostenlos und unverbindlich weiter…
4. Teilverkauf als Berechnungsgrundlage
Der Teilverkauf unterscheidet sich maßgeblich von den ersten beiden Varianten, denn hier erfolgt nur eine halbseitige Veräußerung. Bedeutet: Maximal 50 Prozent der Immobilie stehen zum Verkauf und zugleich wird auf dem veräußerten Teil ein Nießbrauchrecht eingetragen.
Erneut fungiert ein Wertgutachten als Grundlage, wobei der zu verkaufende Teil auf Basis des Werts und des Kapitalbedarfs fußt. Ist die Immobilie beispielsweise 600.000 € wert und der Eigentümer benötigt 200.000 €, so liegt der prozentuale Anteil bei 33 Prozent.
Zugleich gilt es das Nutzungsentgelt zu beachten, welches der vormalige Alleineigentümer aufzubringen hat.
Um den Wert zu ermitteln, empfiehlt sich die Nutzung unseres ImmoVRent-Rechners. Damit können Sie die verschiedenen Szenarien durchspielen und präzise schauen, welche Zahlen sich ergeben.
5. Umkehrhypothek als Berechnungsgrundlage
Ein besonderer Fall ergibt sich bei der Umkehrhypothek, denn hier erfolgt die Verrentung in Form eines Darlehensvertrages.
Als Berechnungsgrundlage fungiert der Wert der Immobilie, wobei Beleihungen eine ähnlich große Rolle einnehmen. Normalerweise werden hierbei nur maximal 60 Prozent beliehen. Die Berechnung erfolgt dabei auf dem Immobilienwert, der Laufzeit und dem Darlehensbetrag.
Wie schon bei den vorherigen Varianten empfiehlt sich die Beanspruchung unseres Rechners. Damit können Sie genau schauen, welche Zahlen sich ergeben.
Haben Sie Fragen oder wünschen eine Beratung? In dem Fall können Sie sich jederzeit an unsere Mitarbeiter wenden, die sich gerne Ihrer Angelegenheit annehmen und Ihnen helfen.
6. Immobilienverrentung: So berechnet sich Ihr Wert - Zusammenfassung
Die Verrentung von Immobilien ist ein beliebtes Mittel, um im Alter liquide zu bleiben und die verblieben Jahre mit den Liebsten vollends auszukosten.
Die wichtigsten Fakten rund um das Thema Berechnung haben wir Ihnen mit der folgenden Auflistung zusammengetragen:
- Bei der Verrentung stehen Ihnen vier verschiedene Varianten zur Verfügung
- Als Berechnungsgrundlage fungiert immer der Wert der Immobilie
- Hinzu gesellen sich weitere Faktoren wie das Alter der Eigentümerin oder die potentielle Miete
- Mit unserem Rechner können Sie genau ermitteln, welche Zahlen sich für Ihre Immobilie ergeben
– Immobilienverrentung macht’s möglich!
- Sie können für immer in Ihrem Heim wohnen bleiben.
- Sie verfügen über genug Geld, um sich auf die goldenen Jahre zu freuen.
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