ImmoVRent hat es sich zur Aufgabe gemacht, der älteren Generation ein dauerhaftes Leben in den eigenen Vier Wänden zu ermöglichen und gleichzeitig bezahlbaren für die nachkommenden Generationen zu schaffen.
Wie das Konzept der Immobilienverrentung genau funktioniert, welche Arten es gibt und für wen es sich besonders eignet erfahren Sie in diesem Artikel.
1. Was ist eine Immobilienverrentung?
Unsere Immobilienverrentung ermöglicht es einerseits der älteren Generation von Haus- und Wohnungseigentümern weiterhin in ihrem Zuhause wohnen zu bleiben und gleichzeitig über das damit gebundene Kapital verfügen zu können. Andererseits schaffen wir für die nachkommenden Generationen einen bezahlbaren Wohnraum.
Die Immobilienverrentung wurde in Deutschland in der Nachkriegszeit sehr häufig angewendet, um den Haus- oder Wohnungseigentümern liquide Gelder frei zu machen. Leider ist die Anwendung der Verrentung im Laufe der Jahre immer mehr in den Schatten gerückt. In anderen Ländern auf der Welt sieht das aber ganz anders aus. In Frankreich zum Beispiel ist die Immobilienverrentung ein gängiges Modell, das von jeder Generation immer wieder angewendet wird. Das spannende daran ist, dass für den Kauf einer verrenteten Immobilie deutlich weniger Kapital aufgewendet werden muss und somit der Wunsch des eigenen Wohneigentums bezahlbarer wird.
Bei einer Immobilienverrentung verkaufen die Haus- oder Wohnungseigentümer ihr Eigenheim an einen Käufer und bekommen aber im Zuge des Verkaufes ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen. Über das Wohnrecht, das in § 1093 BGB vom Gesetzgeber geregelt ist, sowie das Nießbrauchrecht, das in § 1030 niedergeschrieben ist, wird der Verkäufer berechtigt weiterhin in deren Eigenheim wohnen zu bleiben. Allerdings ist es, anders als beim Nießbrauchrecht, mit einem eingetragenen Wohnrecht nicht mehr möglich, sein Zuhause auch an dritte Personen zu vermieten und die Mieteinnahmen zu behalten. Sowohl das Wohn- als auch das Nießbrauchrecht kann für einen zeitlich begrenzten Zeitraum oder auch lebenslang gelten, also folglich bis zum Absterben der Verkäufer.
Der Betrag für die Dauer, in der das Wohn- oder Nießbrauchrecht gelten soll, wird anteilig vom Kaufpreis abgezogen. Die Verkäufer der Immobilie erhalten so zwar einen niedrigeren Kaufpreis als bei einem klassischen Immobilienverkauf, bezahlen somit aber schon direkt die Zeit, in der Sie weiterhin in ihrem Zuhause leben werden. Dieses Konzept bezeichnet man als Immobilienverrentung. Entscheiden sich die Verkäufer für ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchrecht, wird für die Berechnung des Kaufpreises ein zu erwartendes Alter angenommen, das etwas über der durchschnittlichen Lebenserwartung von Mann und Frau in Deutschland liegt.
Vielleicht stellen Sie sich jetzt die Frage, wie wir durch unsere Art der Immobilienverrentung einen bezahlbaren Wohnraum für die nachkommenden Generationen schaffen?
Ganz einfach, dieses Prinzip basiert darauf, dass sich Väter und Mütter frühzeitig Gedanken um die finanzielle Zukunft ihrer Kinder machen. Entscheidet man sich als Elternteil eine verrentete Immobilie zu kaufen, wenn das Kind noch sehr jung ist, muss deutlich weniger Kapital zum Kauf aufgewandt werden, als es für das Kind später im Erwachsenenalter der Fall sein würde. So können Eltern provisorisch und vorausschauend für Ihre Nachkommen investieren. Denn mit der Immobilienverrentung ist es möglich, eine Immobilie zu einem deutlich günstigeren Kaufpreis zu erhalten. Außerdem müssen keine Einnahmen versteuert werden, da die „Miete“ für die Zeit des Wohn- oder Nießbrauchrecht direkt vom Kaufpreis abgezogen wird und kein Einkommen darstellt. Mit einer sicheren Rendite kann also gerechnet werden.
2. Für wen kommt eine Immobilienverrentung in Frage?
Um diese Frage beantworten zu können, ist es wichtig zu verstehen, dass das Rentensystem ein großes Problem in Deutschland darstellt und die private Absicherungen immer wichtiger wird. Denn realistisch betrachtet ist die gesetzliche Rente nicht mehr sicher. Das deutsche Rentensystem bricht immer weiter ein und steht vielleicht bald vor dem kompletten Untergang.
Doch wieso behaupten wir das einfach so? Hierfür muss man verstehen, worauf das Rentensystem in unserem Land aufbaut. Der sogenannte „Generationenvertrag“ ist für das Funktionieren des Rentensystems in Deutschland verantwortlich. Dieser besagt, dass die derzeitigen Rentennehmer von den Geldern bezahlt werden, die von den aktuellen Angestellten in unserem Land in die Rentenkasse eingezahlt werden. Das heißt folglich, dass für dieses Umlageverfahren auf einen Rentennehmer mindestens ein Einzahler in die Rentenkasse kommen muss, damit unser gesetzliches Rentensystem von sich aus funktioniert. Das tut es aber seit mehreren Jahren schon nicht mehr, weil sich die Bevölkerungszusammensetzung in Deutschland immer weiter verändert. Die sinkende Zahl der Menschen im jüngeren Alter und die gleichzeitig steigende Zahl älterer Menschen verschieben den demographischen Rahmen in bisher nicht gekannter Art und Weise. Um das Rentensystem am Laufen zu halten werden jedes Jahr Gelder des Bundeshaushaltes genutzt. Im Jahr 2019 floßen bereits 26% des jährlichen Bundeshaushaltes in das gesetzliche Rentensystem, damit die aktuellen Rentennehmer bezahlt werden können. Das sind fast 68 Milliarden Euro!
Allein aus diesem potentiellen Risiko, dass die gesetzliche Rente wegfallen könnte, ist die Immobilienverrentung eine enorme Absicherung für alle älteren Eigentümer von Immobilien, die diese selbst bewohnen und auch weiterhin dort wohnen bleiben möchten.
Das heißt folglich, dass eine Immobilienverrentung für alle Haus- und Wohnungseigentümer in Frage kommt, welche ihre Immobilie selbst bewohnen und auch weiterhin die Option haben möchten, dort weiterhin wohnen zu bleiben. Finanziell ist eine Immobilienverrentung mit einem lebenslangen Wohn- oder Nießbrauchrecht aber erst ab dem Alter von 60 Jahren attraktiv. Denn bei einer angestrebten Rendite für den Käufer in Höhe von 3,33% würde es bedeutend, dass sich der zusätzliche Erlös aus der Verrentung neben dem Wohn- oder Nießbrauchrecht bei 30 Jahren Laufzeit auf 0 € belaufen würde.
3. Welche Arten der Immobilienverrentung bieten wir an?
Wir bieten ingesamt drei unterschiedliche Modelle der Immobilienverrentung an.
Darunter die klassische Verrentung (auch Leibrente genannt), die Verrentung auf Nießbrauchbasis und die Verrentung mit Rückanmietung.
Die von uns meist angewandte klassische Immobilienverrentung beruht auf dem Prinzip des Wohnrechts, das im Bürgerlichen Gesetzbuch klar geregelt ist. Dabei verkaufen die Haus- oder Wohnungseigentümer deren Eigentum an der Immobilie und bekommen im selben Zug ein Wohnrecht gemäß §1093 BGB im Grundbuch eingetragen. Vom aktuellen Marktwert wird dann der Betrag für den Zeitraum des Wohnrechts abgezogen. Dieser berechnet sich ganz einfach aus der ortsüblichen Miete, die für den Zeitraum anfallen würde. Die Menschen, die sich für die klassische Verrentung entscheiden, dürfen weiterhin in ihrem Zuhause wohnen bleiben und bekommen direkt nach dem Notartermin eine Einmalzahlung vom Käufer.
Die Verrentung auf Nießbrauchbasis unterscheidet sich einerseits im eingetragenen Recht für die Haus- oder Wohnungseigentümer und andererseits, dass man das Zuhause nicht nur selbst bewohnen darf, sondern dieses auch an eine dritte Partei vermieten darf und die Mieteinnahmen selbst einstreichen darf.
Unsere Dritte Variante der Immobilienverrentung ist die Verrentung mit Rückanmietung. In diesem Fall wird die Immobilie klassisch verkauft und es wird im selben Zug ein Mietvertrag mit festen Konditionen in Kombination mit einem Wohnrecht notariell beschlossen und im Grundbuch festgehalten. Somit mietet man sein Zuhause einfach nach dem Verkauf zurück mit dem Unterschied, dass es kein ordentliches Kündigungsrecht für den Vermieter gibt. Somit zahlt man jeden Monat einfach seine Miete, man bekommt aber zum Zeitpunkt des Verkaufes den vollen aktuellen Marktwert vom Käufer bezahlt.
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Gerne beantworten wir Ihnen alle offenen Themen. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne kostenlos und unverbindlich weiter.
4. Zusammenfassung
- Die Immobilienverrentung hilft, den Haus- oder Wohnungseigentümern liquide Gelder frei zu machen und die Rente zu verbessern.
- Bei einer Immobilienverrentung verkaufen die Haus- oder Wohnungseigentümer ihr Eigenheim an einen Käufer und bekommen dafür ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen.
- Eltern können mit der Immobilienverrentung provisorisch und vorausschauend für Ihre Nachkommen investieren.
- Die Immobilienverrentung kann eine enorme Absicherung für alle älteren Eigentümer von Immobilien darstellen und das Risiko des Zusammenbruchs des Rentensystems ausgleichen.
- Wir beraten Sie gerne zur klassischen Verrentung (auch Leibrente genannt), der Verrentung auf Nießbrauchbasis und der Verrentung mit Rückanmietung. Kommen Sie jederzeit auf uns zu!